Pflichtangaben

nach der Verordnung über Informationspflichten für
Dienstleistungserbringer ab dem 17.5.2010 Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 11 S. 267 ff Angabe nach § 2

Gewerbeinhaber
Dr. Axel Kilo

Anschrift
Marie-Curie-Straße 2, D-65468 Trebur,
Telefon 06147-936601, Fax 06147-936602
Ust Identnummer: DE 200796047


Gewerbebezeichnung
Katzenpension Trebur, Gewerbeanmeldung vom 21.7.2010 Gemeindekennzahl
Betriebsstätte 06433014

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
Unterbringung und Betreuung von Katzen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Die Katze ist in einem Einzelzimmer mit Fenster und Liegegelegenheiten untergebracht. Sollten vom gleichen Halter mehrere Katzen abgegeben werden, können diese gemeinsam in einem Zimmer untergebracht werden.
Die Mitarbeiter der Katzenpension übernehmen für die Dauer der Unterbringung die artgerechte Fütterung des Tieres.

§2

Pflichten des Katzenhalters
1. Der Katzenhalter ist verpflichtet die Katzenpension über Verhaltensauffälligkeiten und vorgängige/aktuelle Krankheiten sowie Behandlungen zu informieren und im Vertrag zu dokumentieren. Bei Verletzung dieser Pflichten ist eine Haftung der Katzenpension für Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Der Katzenhalter versichert, dass seine Katze gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist und regelmäßig entwurmt wurde sowie ein geeignetes Mittel gegen Flöhe erhalten hat. Der gültige Impfausweis der Katze ist zu Beginn der Unterbringung in der Katzenpension vorzulegen.

2. Der Halter verpflichtet sich, spätestens am Tag der Abholung den vereinbarten Preis für die Unterbringung in bar zu zahlen. Der Tagespreis umfasst die Unterbringung, Gabe von Standartfutter und die z.Zt. gültige MwSt.
Sollte eigenes Futter durch den Katzenhalter mitgebracht werden, ist dies in ausreichender Menge bei Aufnahme durch den Halter zu stellen und ändert nichts an dem vereinbarten Tagespreis.
Sollten während des Aufenthaltes der Katze weitere Kosten entstehen, so sind diese vom Halter bei Abholung der Katze in bar zu zahlen.

3. Bei Rücktritt von diesem Vertrag – welcher schriftlich gegenüber der Katzenpension Trebur zu erfolgen hat – fallen bis 4 Wochen vor Pensionsbeginn keine, bis 3 Wochen vor Pensionsbeginn 25 Prozent, 2 Wochen 50 Prozent, bis 1 Woche 75 Prozent und danach 100 Prozent des vereinbarten Pensionspreises abzüglich ersparter Aufwendungen an.

4. Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt der Katze in der Katzenpension Trebur auf Grund Urlaubsabbruchs oder sonstiger Gründe ab, so entstehen daraus keinerlei Ansprüche auf Erstattung oder Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Leistungen – auch nicht teilweise.

5. Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Halter sein Tier – aus welchen Gründen auch immer – nicht abholen können, so ist er verpflichtet dies der Katzenpension Trebur unverzüglich mitzuteilen. Der Halter verpflichtet sich bei Verlängerung, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. Eventueller Mehrkosten bei Abholung der Katze in bar zu bezahlen. Die Katzenpension Trebur kann eine Verlängerung ohne Angaben von besonderen Gründen ablehnen. Verlängerungen, die einen Zeitraum von 7 Tagen überschreiten bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

6. Sollte ein Halter seine Katze mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Verlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Trebur folgende Zusatzkosten: 1 bis 7 Tage + 50 Prozent des Pensionspreises, 8 bis 14 Tage + 75 Prozent des Pensionspreises, ab 14 Tage + 100 Prozent des Pensionspreises.

7. Ab dem 30. Tag ist es der Katzenpension gestattet die Katze zu veräußern oder an ein Tierheim zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Katzenhalter zu tragen.

§3

Für den Fall, dass eine Katze während des Aufenthaltes in der Katzenpension erkrankt, trägt der Halter alle daraus entstehenden Kosten insbesondere Behandlungskosten, Kosten für Medikamente, Fahrten, Tierarzt, Rezepte, Sonderunterbringung und Spezialfutter. Die Behandlungen werden bei gegebenem Anlass in der Regel durch Herrn Dr. Axel Kilo durchgeführt, es sei denn, dieser ist verhindert oder eine Behandlung ist durch ihn nicht möglich.

Für letzteren Fall erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass eine Behandlung in der Katzenklinik Frankfurt, Juliusstr. 12, 60487 Frankfurt stattfindet.

Die oben genannten Kosten sind bei Abholung der Katze in bar zu zahlen.

Sollte eine Katze während der Pensionszeit so schwer erkranken, dass nach tierärztlicher Diagnose eine Heilung ausgeschlossen ist und die Katze leidet, erklärt sich der Halter ausdrücklich damit einverstanden, dass die Katze auf seine Kosten durch den Tierarzt eingeschläfert wird. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Rücksprache mit dem Halter nicht möglich ist.

§4

Haftung

Die Katzenpension Trebur übernimmt für Schäden und Folgeschäden, die während des Aufenthaltes entstehen keinerlei Haftung, es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Tieres beschränkt, jedoch nicht mehr als 1000,00 Euro (eintausend Euro) pro Tier. Auf den Haftungsausschluss gemäß §2 Nr.1. wird hingewiesen.
Der Halter haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der Auskunftspflicht gemäß §2 Nr. 1. entstehen; auch gegenüber Dritten.

§5

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

– Berufshaftpflichtversicherung:
Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG
Börsenplatz 1
50667 Köln
Telefon 0180–3202160

 

Angabe nach § 4

Preise gemäß der vertraglichen Vereinbarung in Verbindung mit §3 bis §7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen/Vertragsbestimmungen.
Leistungserbringung erfolgt gegen Barzahlung am Ende der Pensionszeit.

Angabe nach § 5

Es werden ausdrücklich keine Behandlungsbedingungen gestellt, welche diskriminierende Bestimmungen enthalten, die auf der Staatsbürgerschaft oder dem Wohnsitz des Kunden beruhen.

Stand: März 2019



 

 


Katzenpension Trebur

Marie-Curie-Straße 2
65468 Trebur

Fon 06147–936601
Mobil 0157–32509989

Fax 06147–936602

E-Mail

 

Katzenpension Trebur | Urlaub für Ihre Katze | E-Mail info(at)katzenpension-trebur.de